UN-BRK kurz erklärt
UN-BRK steht für die Behindertenrechtskonvention der UNO. Es ist das erste internationale Übereinkommen, das Rechte von Menschen mit Behinderungen aufführt. Wir haben die wichtigsten Informationen dazu hier zusammengefasst.
Unsere Grundhaltung
Im Zentrum des gelebten Alltags für alle stehen die Würde und Wichtigkeit jedes Menschen, das Miteinander und das Gemeinsame. Wir verstehen uns als Teil des Alltags der Bewohnenden in ihrem Zuhause. Unterschiede verstehen wir als Vielfalt und Bereicherung. Im Vordergrund stehen inklusive Angebote für blinde, seh- und mehrfachbehinderte Menschen. Diese Angebote unterstützen sie in ihrer sozialen und beruflichen Selbstbestimmung und Teilhabe. Wir setzen uns für eine inklusive Gesellschaft ein mit dem Ziel, Alltag für alle möglich zu machen.
UN-BRK – kurz erklärt
Die UNO-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wurde am 13. Dezember 2006 in New York von der UNO-Generalversammlung verabschiedet. In der Schweiz ist sie seit dem 15. Mai 2014 in Kraft gesetzt worden. Ziel des Übereinkommens ist, dass alle Menschen ihre Rechte in gleichem Masse ausüben können.
Kernpunkte der Konvention sind:
- Inklusion und Gleichberechtigung: Die Konvention setzt sich für die volle und wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen ein. Ziel ist es, ihre Gleichberechtigung sicherzustellen und Diskriminierung zu verhindern.
- Selbstbestimmung: Die Konvention betont das Recht von Menschen mit Behinderungen, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen. Dies schliesst auch die Freiheit ein, eigene Lebensentscheidungen zu treffen. Sie sollen auch Einfluss auf Programme und Dienstleistungen nehmen dürfen, die sie betreffen.
- Barrierefreiheit: Die UNO-Behindertenrechtskonvention fordert die Beseitigung von Barrieren. Das betrifft den Zugang zu physischen Orten, Informationen und Kommunikation sowie Technologie. Ziel ist es, eine inklusive Umwelt zu schaffen.
- Respekt vor der Unterschiedlichkeit: Die Konvention betont die Vielfalt der Menschen mit Behinderungen und fordert den Respekt vor ihrer Unterschiedlichkeit. Es sollen keine Massnahmen ergriffen werden, die zu ihrer Ausgrenzung führen.
- Schutz vor Ausbeutung und Gewalt: Die UNO-Behindertenrechtskonvention zielt darauf ab, Menschen mit Behinderungen vor Ausbeutung sowie Gewalt und Missbrauch zu schützen. Dies schliesst auch besondere Massnahmen zum Schutz von Kindern mit Behinderungen ein.
Unterstützte Kommunikation
Es ist eine Grundvoraussetzung für Menschen mit einer Beeinträchtigung, dass nötige Formen, Mittel und Zeichen-Systeme zur Verfügung stehen. Nur so können sie kompetent und selbstbestimmt in der Gesellschaft teilhaben. Das Recht der freien Meinungsäusserung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen ist auch im Artikel 21 der UN-BRK verankert. Aus diesem Grund ist die Unterstützte Kommunikation (UK) zentral in unserer Arbeit mit Menschen.
Ziel der unterstützten Kommunikation ist, Menschen eine angemessene Möglichkeit zur Kommunikation zu bieten. Damit verbessert sich ihre Lebensqualität. Es geht darum vor allem um Menschen mit Schwierigkeiten beim Ausdrücken ihrer Gedanken, Wünsche und Bedürfnisse. Es zielt nicht darauf ab, die natürliche Sprachentwicklung zu ersetzten. Vielmehr stellt es einen alternativen oder unterstützenden Weg zur Kommunikation bereit.
UK ist der Oberbegriff für alle pädagogischen oder therapeutischen Massnahmen zur Erweiterung der kommunikativen Möglichkeiten von Menschen, die nicht oder kaum über Lautsprache verfügen. UK umfasst folgende Elemente:
- Einsatz von körpereigenen Kommunikationsformen (z. B. Mimik, Gestik, Gebärden)
- Einsatz von nichtelektronischen Kommunikationshilfen (z. B. Bild- oder Symbolkarten, Kommunikationstafeln)
- Verwendung elektronischer Kommunikationshilfen (z. B. einfache oder komplexere Sprachausgabegeräte)
Zielgruppe für Unterstützte Kommunikation
Unterstützte Kommunikation kann verschiedene Funktionen erfüllen. Aus diesem Grund werden die betroffenen Personen in verschiedene Zielgruppen eingeteilt. Wir richten uns an die Einteilung von Tetzchner / Martinsen. Gemäss ihnen gibt es drei verschiedene Funktionen, wobei die Übergänge fliessend sein können.
Zielgruppe 1: Unterstützte Kommunikation als Ausdrucksmittel
Bei Personen dieser Zielgruppe besteht eine grosse Diskrepanz zwischen Sprachverständnis und Sprachproduktion. Sie verstehen das Gesprochene, können sich ohne Hilfsmittel aber nicht ausdrücken. Sie sind ein Leben lang auf Unterstützte Kommunikation angewiesen. Ziel ist es, ein auf Dauer geeignetes Hilfsmittel zu finden.
Zielgruppe 2: Unterstützte Kommunikation als Hilfsmittel zum Spracherwerb
Für Personen dieser Gruppe ist Unterstützte Kommunikation ein Mittel zum Erlernen oder Ergänzen der Lautsprache. Sie können irgendwann keine Unterstützte Kommunikation mehr benötigen. Oder sie brauchen diese nur in bestimmten Situationen. Ziel ist es, das Verständnis und die Verwendung der Lautsprache zu fördern.
Zielgruppe 3: Unterstützte Kommunikation als Ersatzsprache
Diese Zielgruppe wird immer auf Unterstützte Kommunikation angewiesen sein. Es ist die einzige Sprache, die sie verstehen. Sprachverständnis und Sprachproduktion sind beeinträchtigt. Alle Bezugspersonen müssen mit ihnen auf diese Weise kommunizieren. Ziel ist ein Umfeld, in dem Unterstützte Kommunikation voll und ganz funktioniert.
Ihre Kontaktperson für Fragen
rund um das Thema UN-BRK und unterstützte Kommunikation beim B