Das hat uns 2023 bewegt.
Das Jahr 2023 im B war bunt und vielseitig. Blicken Sie mit uns zurück und erfahren Sie, was uns aus 2023 in besonders positiver Erinnerung bleibt.
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Das Jahr 2023 im B war bunt und vielseitig. Blicken Sie mit uns zurück und erfahren Sie, was uns aus 2023 in besonders positiver Erinnerung bleibt.
2023 haben wir im B auf einem bewährten Fundament weitergebaut und gleichzeitig Platz für Neues geschaffen.
Direkt weiter zu den Aktivitäten 2023.
Es war uns wichtig, in die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zu intensivieren und sie als Leitlinie für unsere Diskussionen und Entscheidungen auf normativer, strategischer oder operativer Unternehmensebene zu festigen. Unser Ziel bleibt es, das B zu einem maximal inklusiven Unternehmen weiterzuentwickeln.
Thema war auch der Datenschutz, der in der Schweiz per 1. September neu geregelt wurde. Das Erarbeiten von Richtlinien, Dokumenten und Prozessen, aber auch das Sensibilisieren der Mitarbeitenden war nötig, um sensible, personenbezogene Daten zu schützen.
Jungen Lernenden ihren Weg in die Berufswelt zu ebnen, liegt uns am Herzen. Wir bieten Ausbildungsplätze für den Erwerb eines Eidgenössischen Fähigkeitsausweises (EFZ), eines Eidgenössischen Berufsattests (EBA/AGS) sowie Ausbildungsplätze für eine praktische Ausbildung an. Alle Niveaus stehen auch Menschen mit einer IV-Unterstützung offen. Im Jahr 2023 beschäftigten wir 26 Lernende, wovon 5 Lernende ihre Ausbildung bei uns abgeschlossen haben.
Zudem haben wir die Vernetzung zu befreundeten Unternehmen im Sozialbereich und zu Dachorganisationen vorangetrieben. Ganz besonders liegt uns dabei die Beziehung zur Blindenschule Zollikofen am Herzen. Mit ihr haben wir viele Gemeinsamkeiten und Schnittstellen.
Im Folgenden erfahren Sie, was uns im Alltag bewegt hat.
«Immer in Bewegung» war das Motto, das uns im Mai zur erstmaligen Teilnahme am Grand Prix von Bern bewegt hat. Mit 30 Teilnehmenden haben wir uns unter die 25’412 Läufer:innen gewagt. Die Anstrengung hat sich gelohnt! Das Wetter hat mitgespielt, und es gab viele positive Erlebnisse; sowohl bei den Läufer:innen als auch bei den Fans.
UN-BRK:
Art. 30 – Teilhabe am kulturellen Leben, an Erholung, Freizeit und Sport
Ferienzeit ist die schönste Zeit. 2023 war das B zweimal auf dem «Urlaubshof Scherer» in Deggenhausertal (Baden-Württemberg). Die Bewohnenden genossen den Tapetenwechsel und gestalteten das Programm mit. So ging es im Mai zum Beispiel ins Ravensburger Spieleland und im August auf einen Städtetrip nach Konstanz. Was bleibt, sind Erinnerungen: an Schiffsfahrten, gemeinsames Kochen und eine erholsame Zeit.
UN-BRK:
Art. 3 – volle und wirksame Teilhabe an Gesellschaft
Art. 19 – Selbstbestimmt Leben
Der Bewohnende-Rat hat eine karibische Party initiiert. Mitte August fand das Fest für die Bewohnenden und ihre Angehörigen statt. Erstere waren beim Planen und beim Umsetzen stark involviert. Das Programm war kunterbunt: eine inklusive Band, selbst gemachte, hawaiianische Blumen-Ketten, karibische Küche und selbst kreierte Cocktails wie die «Blaue Aare» machten das Fest unvergesslich.
UN-BRK:
Art. 3 – volle und wirksame Teilhabe an Gesellschaft
Art. 19 – Selbstbestimmt Leben
Art. 21 – Recht der freien Meinungsäusserung und Zugang zu Informationen.
Der Lions Club Bern-Bantiger schenkte dem B im Frühling rund 90 Rosenstöcke. Die Rosen wurden eigens zum 75-Jahr-Jubiläum der Lions-Club-Bewegung in der Schweiz gezüchtet. Bei einer Pflanzaktion im August arbeiteten die «Lions» mit Klienten und Klientinnen sowie Mitarbeitenden des B Hand in Hand, angeleitet durch die Gärtner:innen der Heilsarmee Buchseegut. Die Beteiligten hatten Freude an der Abwechslung, auch den Rosen gefällt es bei uns.
UN-BRK:
Art. 27 – Arbeit und Beschäftigung.
Zum dritten Mal hat zwischen Juni und August 2023 die Pop-up Rooftop Bar8 geöffnet. Einmal mehr war das gemeinsame Inklusionsprojekt mit Blindspot ein voller Erfolg. Neben der Bar8, die mittlerweile ein sehr beliebter Quartiertreff ist und zu den schönsten Pop-Up-Bars Berns zählt, gab es vier gut besuchte Konzerte.
UN-BRK:
Art. 30 – Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport.
Auch dank vielen Spenden, ist es für Bewohnende und Klienten:innen im B möglich, verschiedenen Freizeitaktivitäten nachzugehen. Dazu zählt das heilpädagogische Reiten, Segeln auf dem Neuenburgersee, das Schwimmen im Rossfeld sowie Besuche im Zirkus oder des Sensorium Rüttihubelbad. Das macht den Alltag bei uns vielseitig und spannend.
UN-BRK:
Art. 3 – volle und wirksame Teilhabe an Gesellschaft
Art. 19 – Selbstbestimmt Leben
Der BSC Young Boys geht mit gutem, sozialem Beispiel voran. YB engagiert sich insbesondere für die Förderung der sozialen Integration und die Persönlichkeitsentwicklung von wirtschaftlich, sozial und gesundheitlich benachteiligten Kindern und Jugendlichen. Der Club sieht sich als eine Familie, die offen ist für alle. Diese Einstellung lebt YB unter dem Hashtag #YBFOREVERYONE. In diesem Zusammenhang durften 13 Bewohnende und Angehörige des B im November einen Match besuchen. Merci und hopp YB!
UN-BRK:
Art. 30 – Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport.
Inklusion ist im B zentral. So haben wir den Rekrutierungsprozess in der Pflege und Betreuung im Herbst neugestaltet. Bewohnende werden aktiver in die Rekrutierung von neuen Mitarbeitenden miteinbezogen – eine Win-Win-Situation für alle. Bewohnende und Bewerbende kommen so in Kontakt, die Gespräche finden in einem inklusiven Setting und einer sehr persönlichen, authentischen Atmosphäre statt.
UN-BRK:
Art. 19 – Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft.
Art. 21 – Recht der freien Meinungsäusserung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen.
Das B ist seit Jahren bekannt für sein Adventsfenster, welches das Team der Tagesstruktur jeweils für den 6. Dezember gestaltet. Der Samichlaus, der Schmutzli und Julius – der wohl schönste Esel weit über die Länggasse hinaus – waren auch dieses Jahr wieder dabei. Sie haben viele Kinder und ihre Familien aus dem Quartier ebenso glücklich gemacht wie die Bewohnenden und Mitarbeitenden.
UN-BRK:
Art. 30 – Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport.
Lernen Sie die Menschen kennen, die hinter dem B stehen. Jede einzelne Stimme erzählt eine einzigartige Geschichte, geprägt von individuellen Erfahrungen, Perspektiven und Talenten.
Mit der Gründung des Versorgungsverein für Blinde im Jahr 1884 hat alles begonnen. In den letzten Jahrzehnten sind die Dienstleistungsangebote und Tätigkeitfelder vielfältiger geworden und stetig gewachsen. Wir verfolgen das Ziel einer inklusiven Gesellschaft und möchten Alltag für alle ermöglichen.
Wir verfolgen das Ziel einer inklusiven Gesellschaft und setzen uns ein für einen Alltag für alle. Das motiviert uns Tag für Tag. Hierfür handeln wir achtsam, wertschätzend und verantwortungsvoll.