Beratung für berufliche Integration
Eine visuelle, körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigung kann die Berufswahl, den Ausbildungsverlauf oder das Berufsleben erschweren. Unser Fachteam der beruflichen Integration schafft Perspektiven und bietet individuelle Beratung.
Unsere Beratungsangebote im Überblick
Das Fachteam bietet individuelle Beratungen zu verschiedenen Themen an, unter anderem:
- Berufliche Abklärungen, Aufbau- und Arbeitstrainings: Durchführung von Eingliederungsmassnahmen
- Sehbehinderungsspezifische Massnahmen: Assessments und arbeitsplatzerhaltende Massnahmen für Menschen mit Sehbeeinträchtigung/Blindheit
- Jobcoaching und Wiedereingliederung: Beratung beim Entwickeln von beruflichen Perspektiven für Menschen mit einer IV-Rente
- Coaching bei Erstausbildungen oder Umschulungen in verschiedenen Berufsfeldern
- Supported Education und Supported Employment: dabei handelt es sich um eine wertbasierte und personenzentrierte Methode zur Begleitung und Unterstützung von Menschen mit Beeinträchtigung im ersten Arbeitsmarkt
Ihre persönlichen Kontakte bei Fragen zur beruflichen Integration:
Berufliche Ausbildungen
Jedes Jahr schliessen etwa 20 Lernende erfolgreich ihre Ausbildung bei uns ab. Die Ausbildung von jungen Lernenden liegt uns besonders am Herzen. Jugendliche und junge Erwachsene haben bei uns die Möglichkeit, einen Eidgenössischen Fähigkeitsausweis (EFZ), eine Grundbildung mit Berufsattest (EBA), oder eine Praktische Ausbildung (PrA) zu machen. Hinzu kommt die Möglichkeit einer internen Ausbildung in «sozialer Betreuung».
Möglichkeiten für den Einstieg oder Wiedereinstieg ins Berufsleben
Wir bieten Menschen mit psychischen, körperlichen oder visuellen Beeinträchtigungen Unterstützung für den Start ins Berufsleben.
- Berufstag:
Am Berufstag können Jugendliche, die noch nicht genau wissen, welchen Beruf sie wählen möchten, einen ersten Einblick in verschiedene Berufe nehmen. - Schnupperlehre:
Es besteht die Möglichkeit, eine Schnupperlehre im gewünschten Beruf zu absolvieren. Zum Abschluss der Schnupperlehre gibt es ein Gespräch zur Auswertung. Wenn die Schnupperzeit positiv verlaufen ist, wird gemeinsam abgeklärt, ob ein Start in eine Ausbildung im B möglich ist.
Arbeiten mit Teil- oder Vollrente (IV, Suva)
Beim B arbeiten rund 340 Personen, davon 170 mit angepasstem Arbeitsplatz. Gemeinsam schaffen wir eine inklusive Arbeitsatmosphäre. Die Mitarbeitenden mit angepasstem Arbeitsplatz arbeiten in der Produktion mit und beteiligen sich an den Dienstleistungen, die das B anbietet. Menschen mit einer Beeinträchtigung nehmen am normalen Arbeitsalltag teil, entsprechend ihren Fähigkeiten und Bedürfnissen. Dazu gehört auch das interne Jobcoaching-Angebot: Es steht zur Verfügung, wenn es um die berufliche Weiterentwicklung geht, bis hin zu einer Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt.
Sozialberatung für Menschen mit Sehbeeinträchtigung und Blindheit
Das Nachlassen des Sehvermögens kann sich auf viele Bereiche des Lebens auswirken und betroffene Menschen verunsichern. In der Sozialberatung informieren und beraten wir Sie zu Ansprüchen gegenüber Sozialhilfe und Sozialversicherungen, wie beispielsweise der Invalidenversicherung: Wir klären mit Ihnen, ob Sie ein Anrecht haben auf berufliche Eingliederungsmassnahmen oder Geldleistungen (Hilfslosenentschädigung, Rente, Assistenzbeiträge).
Wir unterstützen Sie beim Organisieren von speziellen Angeboten für visuell beeinträchtigte Menschen, sowie von Entlastungs- und Freizeitmöglichkeiten. Zudem stehen wir Ihnen zur Seite und beraten Sie bei Fragen zur Wohnsituation, Problemen am Arbeitsplatz oder bei beruflicher Eingliederung.
Diese Dienstleistungen werden über Leistungsverträge mit Bund und Kanton finanziert und sind für unsere Klientinnen und Klienten kostenlos. Gerne beraten wir Sie bei einem persönlichen Gespräch.
Supported Employment
Supported Employment ist eine Arbeitsmethode zur Erlangung und Erhaltung von bezahlter Arbeit für Menschen mit Behinderungen und andere benachteiligte Gruppen am allgemeinen Arbeitsmarkt. Zentraler Augsangspunkt ist das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigung und/oder erschwerten Zugang zum Arbeitsmarkt im Arbeitsleben. Im Fokus der Methodik steht «Erst platzieren, dann trainieren».
Mehr zu diesem Thema
Die Werte und Prinzipien von Supported Employment werden in einem 5-Phasen-Prozess umgesetzt:
- Orientierung und Beauftragung – dient der Herstellung von Barrierefreiheit, die sicherstellt, dass fundierte Entscheidungen getroffen werden
- Erstellung eines Berufsprofils – gewährleistet Empowerment der beteiligten Personen während des gesamten Prozesses
- Arbeitsplatzsuch – Selbstbestimmung und fundierte Entscheidungen sind die Grundwerte von Supported Employment
- Kontakte mit Arbeitgebenden – Barrierefreiheit, Flexibilität, Vertraulichkeit und Respekt sind die wichtigsten Grundlagen für erfolgreiche unterstützende Massnahmen. Im Zentrum stehen unterstützenden Massnahmen, die während einer bezahlten Beschäftigung geleistet werden.
- Betriebliche und ausserbetriebliche Unterstützung – das Kernelement für eine nachhaltige Integration. Form und Intensität der Unterstützung sind abhängig vom Bedarf des Klienten oder Klientin und wird individuell ausgerichtet. Je nach Situation stehen am Arbeitsplatz auch Qualifizierungsschritte an.
Unsere Fachperson der beruflichen Integration entwickelt gemeinsam mit den Klienten oder Klientin optimale Bewerbungsstrategien für die Stellensuche, begleitet den Vermittlungsprozess (Akquise) und steht nach der Arbeitsaufnahme sowohl den Klienten oder Klientin wie den Arbeitgebenden beratend zur Seite. Wir koordinieren die Zusammenarbeit mit Eltern, Angehörigen, Rechtsbeistand, IV-Stellen, Arbeitgebern und anderen Behörden. Erklärtes Ziel ist eine langfristige berufliche Perspektive im ersten Arbeitsmarkt. Mehr über das Thema Supported Employment
Beratung für Menschen mit visueller Beeinträchtigung
Unsere Beratungsstelle verfügt über spezifisches Knowhow über Sehbeeinträchtigungen und ihre Auswirkungen auf berufliche Tätigkeiten. Berufliche Integrationsmassnahmen werden bei uns deshalb immer in einem 2-er Team mit je einer Fachpersonen aus der Beruflichen Integration und der Rehabilitation durchgeführt. Wir stellen damit sicher, dass unsere Klienten und Klientinnen fachgerecht beraten werden und die richtige Unterstützung beim Prüfen von Hilfsmitteln, Erlernen von Strategien oder Einschätzen der Leistungsfähigkeit erhalten.
Stimmen aus dem Team
Was unsere Mitarbeitenden zu ihrem Arbeitsalltag sagen:
Ihre Kontaktanfrage
Häufige Fragen zur beruflichen Integration
Wie viel kostet eine Beratung zur beruflichen Integration?
Je nach Anliegen kann eine Frage zur beruflichen Integration in einem Gespräch beantwortet werden. Dies ist für Menschen mit einer visuellen Beeinträchtigung kostenlos. Wenn es zu beruflichen Integrationsmassnahmen kommt, bezahlt die IV in der Regel die Kosten.
Ist die berufliche Integration nur für sehbeeinträchtigte und blinde Menschen?
Wir sind spezialisiert auf Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung. Die Angebote der beruflichen Integration (Ausbildungen, Abklärungen, Trainings) stehen aber allen Zielgruppen offen, auch Menschen mit anderen Beeinträchtigungen.
Wer bezahlt meine Hilfsmittel?
Je nach Versicherungssituation übernehmen IV, AHV oder die Krankenversicherung einen Teil der Kosten. Dies wird individuell abgeklärt und wir unterstützen Sie bei allfälligen Anträgen an die Versicherungen.
Werden bei der beruflichen Integration auch Aus- und Arbeitsplätze ausserhalb vom B geprüft?
Wir prüfen immer interne oder externe Ausbildungs- oder Arbeitsplätze. Es ist uns zum Beispiel sehr wichtig, dass Lernende in einer PrA spätestens in ihrem zweiten Ausbildungsjahr einen externen Arbeitseinsatz in einem anderen Betrieb haben können.
Wie muss ich für eine Beratung vorgehen?
Am besten stellen Sie Ihre Frage per Kontaktformular oder rufen uns an.