Der Besuchsdienst im Kanton Bern
Unser Besuchsdienst bringt Lichtblicke in Ihren Alltag. Ob Sie sich einsam fühlen, Unterstützung im Alltag benötigen oder eine Begleitung zu einem Termin wünschen – unsere Besuchsmitarbeiter:innen sind speziell im Bereich „Soziale Betreuung“ geschult.
Dienstleistung von Menschen für Menschen
Unsere Besuchsmitarbeiter:innen bieten Unterstützung und Begleitung durch regelmässige Besuche bei Ihnen zu Hause oder in einer Institution an. Zudem übernehmen sie Begleitungen zu spezifischen Terminen. Dabei richten sie sich nach Ihren Bedürfnissen.
Für weitere Fragen oder Informationen
zum Besuchsdienst, wenden Sie sich an:
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Besuche pro Jahr
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Besuchsmitarbeiter:innen
Zu den Dienstleistungen gehören:
- Zeit und Aufmerksamkeit schenken
- Gespräche führen, vorlesen, Spiele spielen
- Spaziergänge, Ausflüge (auch mit Rollstuhl und Rollator)
- Gemeinsames Einkaufen
- Handreichungen im Haushalt
- Unterstützung beim Kochen und Essen
- Begleitung zum Arzt, Coiffeur, ins Kino und mehr
Das Angebot richtet sich an alle Menschen:
- Die auf Unterstützung angewiesen sind oder sich einsam fühlen
- Die selbstständig leben oder in einem Heim wohnen
Besuchsdienst – Mehr als Aufmerksamkeit schenken
Bei unseren Besuchsmitarbeiter:innen handelt es sich um Personen mit einer psychischen oder psychosomatischen Erkrankung. In einem 3-monatigen Kurs haben sie sich die fachlichen, sozialen und persönlichen Kompetenzen in «Sozialer Betreuung» angeeignet.
Auf diesem Weg entstehen Arbeitsplätze, die nicht nur soziale, sondern auch berufliche Teilhabe fördern. Diese Initiative stärkt nachhaltig die Gesundheit und das Selbstbewusstsein sowohl der Besuchsmitarbeiter:innen als auch der Besuchten.
Diese Besuche bieten Lichtblicke für diejenigen Menschen, die besucht werden, und entlasten gleichzeitig auch Angehörige oder Pflegefachpersonen. Die Besuche werden normalerweise durch denselben/dieselbe Besuchsmitarbeiter:in ausgeführt. So können langfristige, bereichernde Beziehungen entstehen. Der Besuchsdienst ist ein professionelles Angebot mit sozialem Wert. Die Dienstleistung ist kostenpflichtig.
Erklärvideo Besuchsdienst
Der Besuchsdienst im Überblick
- Von Menschen für Menschen: Besuchsmitarbeiter:innen sind Personen mit einer psychischen oder psychosomatischen Erkrankung mit einer Ausbildung in «Sozialer Betreuung». Durch den Besuchsdienst erhalten sie eine sinnstiftende Arbeit.
- Regelmässige Besuche bei Ihnen zu Hause oder in einer Institution gemäss Ihren Bedürfnissen.
- Unterstützung der Besuchsmitarbeiter:innen und Organisation der Besuchseinsätze durch das Fachteam.
Ich bin interessiert – Wie ist der Ablauf?
- Kontaktaufnahme per Telefon (031 306 36 55) oder Mail
- Vereinbarung eines Termins für die Bedürfnisabklärung am Einsatzort
- Suche eines/einer geeigneten bzw. passenden Besuchsmitarbeiter:in
- Einführung des/der Besuchsmitarbeiters:in am Einsatzort durch einen/einer Fachmitarbeiter:in
Preisliste Besuchsdienst
Arbeiten als Besuchsmitarbeiter:in
Die Voraussetzung für die Anstellung beim Besuchsdienst als Besuchsmitarbeiter:in ist der Besuch des Kurses in «Sozialer Betreuung». Der 3-monatige Kurs richtet sich an Personen, die aus psychischen oder psychosomatischen Gründen eine IV-Rente beziehen oder sich in einer IV-Rentenabklärung befinden. Er bereitet auf eine sinngebende und abwechslungsreiche Tätigkeit als zukünftige:r Besuchsmitarbeiter:in vor. Nach Abschluss besuchen sie Menschen regelmässig und stundenweise zu Hause, in Institutionen wie Pflegeheime oder auch bei uns im B. Das Fachteam organisiert Einsätze und unterstützt bei der Arbeit.
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Häufige Fragen zum Besuchsdienst
Wie lange dauert ein Besuch?
Ein Besuch dauert in der Regel 1 bis 2 Stunden. Bei Ausflügen können diese auch länger dauern.
Wie viel kostet eine Stunde Besuch?
Eine Besuchsstunde kostet CHF 22.-. Weiter Angaben zu den Tarifen finden Sie in folgendem Link:
Werde ich auch im Haushalt unterstützt?
Kleine Handreichungen im Haushalt gehören zum Dienstleistungsangebot. Es werden hingegen keine Reinigungsarbeiten durchgeführt. Ebenso übernimmt der Besuchsdienst keine pflegerischen oder therapeutischen Aufgaben.
Ich bin interessiert an regelmässigen Besuchen – was muss ich tun?
Sie nehmen mit uns Kontakt per Telefon oder Mail auf. Wir nehmen die Bedürfnisse vor Ort auf (Bedürfnisabklärung), und wir vermitteln Ihnen eine/einen passenden Besuchsmitarbeiter:in die beim ersten Besuch durch eine Person des Fachteams begleitet wird (Einführung). Die Besuchsmitarbeiter:in unterstehen der Schweigepflicht.
Wer besucht mich?
Die Besuchsmitarbeiter:innen sind Personen, die mit einer psychischen oder psychosomatischen Erkrankung leben. Durch den 3-monatigen Kurs in «Sozialer Betreuung“ haben sie sich fachliche, soziale und persönliche Kompetenzen angeeignet, um als Besuchsmitarbeiter:in tätig zu sein. Die Besuche werden in der Regel durch denselben/dieselbe Besuchsmitarbeiter:in ausgeführt. So können langfristige, bereichernde Beziehungen entstehen.
Wo bieten wir den Besuchsdienst an?
Wir sind im ganzen Kanton Bern tätig.
Ich möchte beim Besuchsdienst arbeiten? Wie muss ich vorgehen?
Die Voraussetzung für die Anstellung beim Besuchsdienst als Besuchsmitarbeiter:in ist der Besuch des 3-monatigen Kurses in Sozialer Betreuung. Der Kurs wird in der Regel einmal pro Jahr durchgeführt. Weitere Informationen über die Voraussetzungen und zu den Informationsveranstaltungen finden Sie hier: